AG Saarburg, vom 16.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 214/04
Keine Verpflichtung zur Aufnahme eines Darlehens zur Abfindung eines künftigen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 9 UF 693/07
DRsp Nr. 2008/10701
Keine Verpflichtung zur Aufnahme eines Darlehens zur Abfindung eines künftigen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs
»Kann ein Pflichtiger den zur Abfindung eines künftigen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs erforderlichen Betrag nicht aus seinem Vermögen, sondern nur durch Aufnahme eines Darlehens aufbringen, kann von ihm ein vorzeitiger schuldrechtlicher Ausgleich regelmäßig nur in Form von Ratenzahlung verlangt werden, wenn das der Billigkeit entspricht. Die Aufnahme eines Darlehens ist unzumutbar.«