Auf den Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. Oktober 2021, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. August 2021 als unzulässig verworfen worden ist, aufgehoben.
II.Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. August 2021 mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.
III.
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