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Versorgungsausgleich leicht gemacht
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1968
Sonstige
OLG
KG
KG vom 09.05.1968
1 W 472/68
Normen:
BGB
§
1370
;
Fundstellen:
FamRZ 1968, 648
LSK-FamR/Hülsmann, § 1370 BGB LS 7
KG - 09.05.1968 (1 W 472/68) - DRsp Nr. 1994/8089
KG,
vom 09.05.1968
- Aktenzeichen 1 W 472/68
DRsp Nr. 1994/8089
Das nach §
1370
BGB
begründete Eigentum geht der Regelung des §
8
Abs.
2
der
HausrVO
vor. Unerheblich ist es dabei, ob das Ersatzstück wervoller ist als der nicht mehr vorhandene Haushaltsgegenstand.
Normenkette:
BGB
§
1370
;
Fundstellen
FamRZ 1968, 648
LSK-FamR/Hülsmann, § 1370 BGB LS 7
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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