KG - Beschluß vom 25.10.1996 (3 UF 6792/96) - DRsp Nr. 1998/13
KG, Beschluß vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 3 UF 6792/96
DRsp Nr. 1998/13
Hat ein Gericht des ursprünglichen Aufenthaltsstaates eines Kindes festgestellt, daß das Kind widerrechtlich in den Staat gebracht wurde, in dem es sich nunmehr aufhält, so ist diese Entscheidung in der Regel auch für die Gerichte des Staates bindend, in dem sich das Kind nunmehr aufhält.
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