Streitig ist - nach teilweiser Erledigung der Hauptsache für die Monate Dezember 2001 und Januar 2002 - noch, ob der Klägerin für das Kind S für den Monat November 2001 Kindergeld zusteht.
Die Klägerin ist die Mutter des 1983 geborenen Sohnes S.
Das Kind war bis Juli 2000 Schüler. Danach suchte es zunächst selbst nach einem Ausbildungsplatz und meldete sich seit dem 5. Juli 2001 beim Arbeitsamt - jetzt Agentur für Arbeit - arbeitslos und ausbildungsplatzsuchend.
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