FG Düsseldorf - Urteil vom 18.06.2004 18 K 5613/03 Kg, AO
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 Satz 3 ; AO § 8 ;
Kindergeld; Minderjähriges Kind; Wohnsitz; Auslandsaufenthalt; Einschulung in Deutschland - Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthalt des Kindes bei Verwandten im Ausland
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2004 - Aktenzeichen 18 K 5613/03 Kg, AO
DRsp Nr. 2004/13263
Kindergeld; Minderjähriges Kind; Wohnsitz; Auslandsaufenthalt; Einschulung in Deutschland - Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthalt des Kindes bei Verwandten im Ausland
Durch den 15-monatigen Aufenthalt eines minderjährigen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit bei Verwandten in Pakistan wird die - für die Wohnsitzbestimmung und damit den Kindergeldanspruch erhebliche - familiäre Wohn- und Lebensgemeinschaft mit dem im Inland lebenden Vater und die kulturelle Verwurzelung im Inland nicht aufgegeben, wenn sich ein lediglich kurzfristig geplanter Besuch unvorhergesehen verlängert und das Kind zur Einschulung nach Deutschland zurückkehrt.
Normenkette:
EStG § 63 Abs. 1 Satz 3 ; AO § 8 ;
Tatbestand:
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