I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Mutter des im November 1975 geborenen Sohnes L. L beendete am 6. April 2001 sein Psychologiestudium an der Universität X mit dem Abschluss Diplompsychologe. Am 23. April 2001 begann er ein Promotionsstudium an der A-Universität in Y im Fach Soziologie. Bis März 2001 erhielt L jeweils monatlich von einer Stiftung ein Stipendium von 950 DM und ein Büchergeld von 150 DM.
Ab dem 1. April 2001 bezog L ebenfalls jeweils monatlich ein Stipendium des Graduiertenkollegs von 1 800 DM nebst eines Sach- und Reisekostenzuschusses von 200 DM.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|