I.
Der Gläubiger hat am 04.04.2007 vor dem Amtsgericht -Familiengericht- Bad Segeberg einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger für die am 12.05.1997 und am 19.08.1998 geborenen Kinder L und B erwirkt. In diesem Beschluss ist der Unterhalt gegen den Schuldner, den Vater der Kinder, wie folgt festgesetzt worden: Rückständiger Unterhalt für den Zeitraum Mai 2005 bis Januar 2007 in Höhe von jeweils insgesamt 3.558,-- EUR und ab Februar 2006 auf jeweils 100 % des Regelbetrags der zweiten Altersstufe, jeweils zu zahlen am 1. eines Monats.
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