SchlHOLG - Beschluss vom 21.05.2007
15 WF 136/07
Normen:
RPflG § 11 ; ZPO § 652 ; ZPO § 724 ; ZPO § 726 ; ZPO § 727 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2008, 242
Vorinstanzen:
AG Bad Segeberg, vom 11.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen F 8/07

Klauselerteilung für Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren wegen zukünftiger Unterhaltsansprüche

SchlHOLG, Beschluss vom 21.05.2007 - Aktenzeichen 15 WF 136/07

DRsp Nr. 2008/10824

Klauselerteilung für Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren wegen zukünftiger Unterhaltsansprüche

»Klauselerteilung für Titel im vereinfachten Unterhaltsverfahren auch für zukünftig fällig werdenden Unterhalt.«

Normenkette:

RPflG § 11 ; ZPO § 652 ; ZPO § 724 ; ZPO § 726 ; ZPO § 727 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Gläubiger hat am 04.04.2007 vor dem Amtsgericht -Familiengericht- Bad Segeberg einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger für die am 12.05.1997 und am 19.08.1998 geborenen Kinder L und B erwirkt. In diesem Beschluss ist der Unterhalt gegen den Schuldner, den Vater der Kinder, wie folgt festgesetzt worden: Rückständiger Unterhalt für den Zeitraum Mai 2005 bis Januar 2007 in Höhe von jeweils insgesamt 3.558,-- EUR und ab Februar 2006 auf jeweils 100 % des Regelbetrags der zweiten Altersstufe, jeweils zu zahlen am 1. eines Monats.