Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der am 18.11.2010 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Kosten der gemäß Beweisbeschluss des Amtsgerichts vom 23.07.2010 durchgeführten Beweisaufnahme tragen die Beteiligten zu 2. und 3. je zur Hälfte. Die übrigen Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Beteiligte zu 1.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beteiligte zu 1. zu 90% und die Beteiligten zu 2. und 3. zu je 5 %.
Der Beschwerdewert entspricht den erstinstanzlich entstandenen Verfahrenskosten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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