I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bautzen vom 30.03.2017,
Der Antragsteller trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 500,00 € festgesetzt.
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