1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus - Familiengericht - vom 28.09.2020 (Az.
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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