Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 26.03.2015 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Vater zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Vater auferlegt.
I.
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