Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg vom 6. Juli 2011 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahren nach einem Wert von 97.500 €.
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