Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 28. Januar 2016 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
Die Ehe des Antragstellers (Ehemann) und der weiteren Beteiligten (Ehefrau) wurde durch rechtskräftigen Endbeschluss vom 27. September 2013 geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde hinsichtlich der nach §
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