Leistungsfähigkeit des arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldners - Anforderungen an die Arbeitssuche
OLG Naumburg, Beschluß vom 28.05.1996 - Aktenzeichen 8 WF 61/96
DRsp Nr. 1997/4349
Leistungsfähigkeit des arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldners - Anforderungen an die Arbeitssuche
»Ein Arbeitloser ist verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um eine Arbeitsstelle zu finden. Er muß für die Suche etwa die Zeit aufwenden, die ein Erwerbstätiger für seinen Beruf aufwendet. Deshalb sind neben der Meldung beim Arbeitsamt etwa 20 Bewerbungen im Monat zu verlangen.«