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1964
Sonstige
Sonstige
LG
LG Frankenthal
LG Frankenthal vom 06.11.1964
1 T 234/64
Normen:
BGB
§
1616
;
Fundstellen:
FamRZ 1965, 142
LG Frankenthal - 06.11.1964 (1 T 234/64) - DRsp Nr. 1994/14534
LG Frankenthal,
vom 06.11.1964
- Aktenzeichen 1 T 234/64
DRsp Nr. 1994/14534
Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetzes ist ein rechtsgestaltender Staatsakt, welcher an einen Antrag des Betroffenen gebunden ist.
Normenkette:
BGB
§
1616
;
Fundstellen
FamRZ 1965, 142
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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