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1999
Sonstige
Sonstige
LG
LG Frankfurt/Main
LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 16.07.1999
2/28 T 86/99
Normen:
BGB
§
1836
Abs.
2
;
BVormVG
§
1
Abs.
1
;
Fundstellen:
BtPrax 1999, 248
LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 16.07.1999 (2/28 T 86/99) - DRsp Nr. 2000/1467
LG Frankfurt/Main,
Beschluß
vom 16.07.1999
- Aktenzeichen 2/28 T 86/99
DRsp Nr. 2000/1467
Auch bei der Betreuervergütung aus dem Vermögen eines Betreuten sind die Vergütungssätze des
BVormVG
Orientierungshilfen.
Normenkette:
BGB
§
1836
Abs.
2
;
BVormVG
§
1
Abs.
1
;
Fundstellen
BtPrax 1999, 248
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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