LG Koblenz - Beschluß vom 30.12.1994 (12 S 425/94) - DRsp Nr. 1996/23239
LG Koblenz, Beschluß vom 30.12.1994 - Aktenzeichen 12 S 425/94
DRsp Nr. 1996/23239
»1. Zur Darlegung der Bedürftigkeit eines Gewerbetreibenden (selbstständiger Handelsvertreter) reicht eine negative Einkünfte ausweisende Bescheinigung des Steuerberaters grundsätzlich nicht aus.2. Kommt die Prozeßpartei der Aufforderung des Gerichts zur ergänzenden Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit nicht fristgerecht nach, erfolgt Ablehnung der Prozeßkostenhilfe ohne sachliche Prüfung der Erfolgsaussichten.«