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1992
Sonstige
Sonstige
LG
LG Münster
LG Münster vom 24.03.1992
5 T 126/92
Normen:
BGB
§
1626
;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 357
MDR 1993, 150
LG Münster - 24.03.1992 (5 T 126/92) - DRsp Nr. 1994/15123
LG Münster,
vom 24.03.1992
- Aktenzeichen 5 T 126/92
DRsp Nr. 1994/15123
Der Vorname "Christin" kann einem männlichen Kind deutscher Staatsangehörigkeit nicht gegeben werden; auch nicht neben anderen Vornamen.
Normenkette:
BGB
§
1626
;
Fundstellen
FamRZ 1993, 357
MDR 1993, 150
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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