LG Stade - 30.08.1974 (2 T 305/74) - DRsp Nr. 1994/15287
LG Stade, vom 30.08.1974 - Aktenzeichen 2 T 305/74
DRsp Nr. 1994/15287
Die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen kann im Neufestsetzungsverfahren selbst dann nicht berücksichtigt werden, wenn ein Herabsetzungsantrag nach § 1615hBGB an sich begründet wäre.