Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 01.09.2023 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 02.10.2023 wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe an das Amtsgericht zurückverwiesen mit der Maßgabe, dass der Beschwerdeführerin die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
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