Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Verfahrenswertschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 14.01.2020 wird zurückgewiesen.
Die zulässige Beschwerde, die die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin im Hinblick auf den Teilabhilfebeschluss des Amtsgerichts vom 10.02.2020 nur noch nach Maßgabe des Schriftsatzes vom 27.04.2020 aufrecht erhält, hat keinen Erfolg.
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