Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 7. Juli 2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Umgang des Beschwerdeführers mit dem Kind ausgeschlossen bleibt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Umgangsausschluss.
I.
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