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2000
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 05.07.2000
27 WF 100/00
Normen:
BGB
§
1613
Abs.
2
Nr.
1
;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 80
Nachhilfestunden
OLG Köln,
Beschluß
vom 05.07.2000
- Aktenzeichen 27 WF 100/00
DRsp Nr. 2001/650
Nachhilfestunden
Nachhilfestunden können Sonderbedarf gem. §
1613
Abs.
2
Nr.
1
BGB
sein.
Normenkette:
BGB
§
1613
Abs.
2
Nr.
1
;
Hinweise:
Eingereicht durch ROLG Schmitz
Fundstellen
OLGReport-Köln 2001, 80
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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