I.
Die am 2. Juli 1986 geborene Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Änderung ihres Familiennamens.
Die Klägerin erhielt nach ihrer Mutter den Familiennamen M. Ihre Eltern heirateten im August 1987 in Dänemark; daraufhin teilte die Gemeinde H. im Dezember 1987 mit, dass alle Familienmitglieder den Familiennamen F. führen. Die Klägerin führte demgegenüber in der Folgezeit gleichwohl den Doppelnamen M.-F.
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