I.
Die ehemalige Betreuerin (im Folgenden: Betreuerin) des am 27.12.2001 verstorbenen Betroffenen machte in fünf getrennten Anträgen Vergütung und Aufwendungsersatz für Tätigkeiten in den Jahren 2000 und 2001 sowie zu Beginn des Jahres 2002 gegen die Staatskasse geltend.
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