I.
Der 1950 geborene Betroffene wurde 1976 wegen Geistesschwäche entmündigt, weil er im Alter von 3 1/2 Jahren an Tuberkulose erkrankt war und dadurch einen Gehirnschaden davongetragen hatte, der eine erhebliche Unterfunktion des Gehirns und eine halbseitige Lähmung bewirkt hatte.
1994 - der Betroffene lebte schon seit Jahren im Psychiatrischen Krankenhaus in Rickling - bestellte ihm das zuständige Vormundschaftsgericht Bad Segeberg einen Vereinsbetreuer für die Aufgabenkreise "Bestimmung des Aufenthalts, Zustimmung zu ärztlichen Behandlungsmaßnahmen und Vertretung der Interessen gegenüber dem psychiatrischen Krankenhaus Rickling, auch im Zusammenhang mit der Kontrolle, ob und wie der Betroffene von den Freifahrtberechtigungen Gebrauch machen kann und Gebrauch macht".
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