Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nach §
Mit seinem Vorbringen, es liege noch keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu der Frage vor, ob das Kindergeld auf die Sozialhilfe angerechnet werden könne, hat der Kläger eine grundsätzliche Bedeutung i.S. des §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|