OLG Bamberg - Urteil vom 06.02.1990 (7 UF 126/89) - DRsp Nr. 1995/1394
OLG Bamberg, Urteil vom 06.02.1990 - Aktenzeichen 7 UF 126/89
DRsp Nr. 1995/1394
1. Eltern schulden ihren Kindern die wirtschaftlich zumutbare Finanzierung einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung. 2. Die Pflicht, Ausbildungsunterhalt zu leisten, wird nicht erfüllt durch die Finanzierung einer Ausbildung, die die Begabung des Kindes nicht ausschöpft. 3. In solchen Fällen haben Kinder Anspruch auf die Förderung einer weiteren Ausbildung. 4. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind bereits in seinem Erstberuf tätig geworden war.