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1995
Sonstige
OLG
OLG Brandenburg
OLG Brandenburg - Beschluß vom 16.05.1995
9 UF 48/95
Normen:
BGB
§ 1361b;
GKG
§
16
, §
20
;
HausratsVO
§
21
Abs.
2
;
Fundstellen:
FPR 1997, 151 (LS)
FamRZ 1996, 502
OLG Brandenburg - Beschluß vom 16.05.1995 (9 UF 48/95) - DRsp Nr. 1996/22885
OLG Brandenburg,
Beschluß
vom 16.05.1995
- Aktenzeichen 9 UF 48/95
DRsp Nr. 1996/22885
Bei Streitigkeiten über die Ehewohnung bemißt sich der Streitwert nach einem Vielfachen der Nettokaltmiete.
Normenkette:
BGB
§ 1361b;
GKG
§
16
, §
20
;
HausratsVO
§
21
Abs.
2
;
Hinweise:
Hinweis zu A
Hinweis zu B
Fundstellen
FPR 1997, 151 (LS)
FamRZ 1996, 502
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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