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1990
Sonstige
OLG
OLG Celle
OLG Celle vom 13.12.1990
12 UF 139/90
Normen:
BGB
§
1375
;
Fundstellen:
FamRZ 1991, 944
LSK-FamR/Hülsmann, § 1375 BGB LS 34
OLG Celle - 13.12.1990 (12 UF 139/90) - DRsp Nr. 1994/8374
OLG Celle,
vom 13.12.1990
- Aktenzeichen 12 UF 139/90
DRsp Nr. 1994/8374
Bei Ermittlung des Zugewinnausgleichs ist ein ausgeurteilter Unterhaltsrückstand beim Endvermögen zu berücksichtigen.
Normenkette:
BGB
§
1375
;
Fundstellen
FamRZ 1991, 944
LSK-FamR/Hülsmann, § 1375 BGB LS 34
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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