OLG Düsseldorf - Beschluß vom 01.02.1995 (3 UF 1/95) - DRsp Nr. 1996/3252
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 01.02.1995 - Aktenzeichen 3 UF 1/95
DRsp Nr. 1996/3252
Für die Übertragung der elterlichen Sorge, die dem Kindeswohl am besten entsprechen soll, ist von erheblicher Bedeutung, von wem das Kind die meiste Unterstützung erwarten kann. Ein häufiger Wechsel in der Beziehungsperson und eine Trennung von der Hauptbezugsperson während des Tages ist der Entwicklung des Kindes eher abträglich.
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