OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.12.1999 (4 WF 154/99) - DRsp Nr. 2000/6703
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.1999 - Aktenzeichen 4 WF 154/99
DRsp Nr. 2000/6703
Werden die Eltern im Scheidungsverbund nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO zur Frage der elterliche Sorge nur angehört, ohne dass Anträge zur Folgesache elterliche Sorge gestellt werden, so erhöht die Anhörung nicht den Streitwert des Verbundverfahrens.