OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.01.1994 (6 UF 127/93) - DRsp Nr. 1994/8678
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.1994 - Aktenzeichen 6 UF 127/93
DRsp Nr. 1994/8678
»1. Selbstverschuldete Leistungsunfähigkeit ist grundsätzlich zu beachten, es sei denn, die Berufung hierauf verstoße aus besonderen, schwerwiegenden Gründen im Einzelfall gegen Treu und Glauben, z.B. bei verantwortungsloser, zumindest leichtfertiger Aufgabe einer Arbeitsstelle.2. Die Darlegungs- und Beweislast für eine Einschränkung oder den Verlust der Leistungsfähigkeit obliegt dem Schuldner. Jedoch obliegt dem Berechtigten der Beweis, daß der Schuldner eine Arbeitsstelle aus unterhaltsbezogener Leichtfertigkeit aufgegeben hat.«