»... Durch [die von der Ehefrau (AntrSt.) angefochtene Entscheidung] ist der Erlaß einer einstw. Anordnung auf Zahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt [wegen fehlender Anhängigkeit einer Ehesache] abgelehnt worden. Gegen eine derartige Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Das folgt aus §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|