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1979
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main vom 30.10.1979
11 W 35/79
Normen:
BGB
§
1706
, §
1709
;
Fundstellen:
FamRZ 1980, 490
OLG Frankfurt/Main - 30.10.1979 (11 W 35/79) - DRsp Nr. 1994/9922
OLG Frankfurt/Main,
vom 30.10.1979
- Aktenzeichen 11 W 35/79
DRsp Nr. 1994/9922
Dem vom Jugendamt als Pfleger vertretenen Kind, dem Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde, ist grundsätzlich kein Rechtsanwalt beizuordnen.
Normenkette:
BGB
§
1706
, §
1709
;
Hinweise:
AA.: OLG München, FamRZ 1979, 179.
Fundstellen
FamRZ 1980, 490
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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