OLG Hamburg - 04.01.1982 (2 a WF 13/81) - DRsp Nr. 1994/10136
OLG Hamburg, vom 04.01.1982 - Aktenzeichen 2 a WF 13/81
DRsp Nr. 1994/10136
Fiktive Einkünfte aus der bisherigen Erwerbstätigkeit sind bei Aufgabe einer gesicherten beruflichen Position als Angestellter ohne zwingende Gründe mit dem Ziel, sich selbständig zu machen, anzurechnen.