OLG Hamburg, vom 17.12.1985 - Aktenzeichen 2 UF 209/83
DRsp Nr. 1994/10100
Die ernsthafte Gefahr der Selbsttötung eines minderjährigen Kindes im Fall der Ehescheidung stellt einen besonderen Grund dar, aus dem die Aufrechterhaltung der Ehe notwendig sein kann.