BGB § 1587 Abs. 1 ; KLG v. 12.7.1987 (BGBl I 1585);
Fundstellen:
FamRZ 1990, 640
OLG Hamburg - Beschluß vom 01.12.1989 (2 UF 114/89) - DRsp Nr. 1996/22976
OLG Hamburg, Beschluß vom 01.12.1989 - Aktenzeichen 2 UF 114/89
DRsp Nr. 1996/22976
Die rechtliche Einordnungen der Leistungen für Kindererziehung nach den Bestimmungen des Kindererziehungsleistungsgesetzes ist umstritten. Die Berücksichtigung der Leistungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs wird überwiegend abgelehnt (OLG Stuttgart FamRZ 1989, 185).
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