Die form- und fristgemäß eingelegte und prozeßordnungsgemäß begründete Berufung gegen das in der Entscheidungsformel näher bezeichnete Urteil des Familiengerichts ist nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet; im übrigen ist es unbegründet.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|