OLG Hamm - 12.02.1966 (15 W 453/65) - DRsp Nr. 1994/11146
OLG Hamm, vom 12.02.1966 - Aktenzeichen 15 W 453/65
DRsp Nr. 1994/11146
Können sich die Eltern bei einer für das Kindeswohl wesentlichen Frage nicht einigen, so muß die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts herbeigeführt werden.