OLG Hamm - Beschluss vom 27.10.1999 (10 WF 110/99) - DRsp Nr. 2000/4126
OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.1999 - Aktenzeichen 10 WF 110/99
DRsp Nr. 2000/4126
Ist der eigene Unterhalt eines (hier: einem minderjährigen Kind) zu Unterhalt Verpflichteten nach Wiederheirat durch den leistungsfähigen neuen Ehepartner abgedeckt, dann steht ihm ein Selbstbehalt von 1.500 DM gegenüber dem Berechtigten nicht zu. Vielmehr kann der Unterhaltsanspruch allein aus einer Tätigkeit im Geringverdienerbereich erfüllt werden.