Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 1.3./3.3.2011 abgeändert.
Auf die Erinnerungen der Beteiligten zu 1) und 2) werden die Beschlüsse des
Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 7.1.2011 abgeändert.
Die dem Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf insgesamt 1.007,93 € festgesetzt und die der Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auf insgesamt 1.013,11 €.
Die Ehe der Beteiligten des Ausgangsverfahrens, das seit Januar 2010 anhängig war, ist durch - seit diesem Tag rechtskräftigen - Beschluss des Amtsgerichts vom 9.11.2010 geschieden worden. Zuvor hatten die früheren Eheleute im amtsgerichtlichen Termin vom 9.11.2010 unter Mitwirkung der ihnen im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Beteiligten zu 1) und 2) eine Vereinbarung getroffen, durch die sie den Versorgungsausgleich ausgeschlossen haben.
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