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1989
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe vom 17.03.1989
16 UF 40/87
Normen:
BGB
§
1568
2.Alt., §
1587
;
Fundstellen:
DRsp I(166)207a
FamRZ 1989, 1304
OLG Karlsruhe - 17.03.1989 (16 UF 40/87) - DRsp Nr. 1992/9182
OLG Karlsruhe,
vom 17.03.1989
- Aktenzeichen 16 UF 40/87
DRsp Nr. 1992/9182
Keine Anwendbarkeit der Härteklausel des §
1568
BGB
allein wegen des Wunsches des Scheidungsgegners nach einer späteren günstigeren Versorgungsausgleichsregelung.
Normenkette:
BGB
§
1568
2.Alt., §
1587
;
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