Die Ehe der Parteien ist seit 7.10.1982 rechtskräftig geschieden. Die Klägerin begehrt Unterhalt bei Getrenntleben.
Der Beklagte war Alleininhaber einer Baustoffhandlung. Der geschäftliche Niedergang führte noch vor 1980 zur Einstellung des Geschäftsbetriebes und zur Veräußerung von Grundvermögen des Beklagten.
Mit der im November 1980 zugestellten Stufenklage nimmt die Klägerin den Beklagten auf Unterhalt ab 21.5.1980 in Anspruch. Sie hat in der Auskunftsstufe zuletzt beantragt,
den Beklagten zu verurteilen,
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