OLG Karlsruhe - Urteil vom 25.03.1994 (2 UF 195/93) - DRsp Nr. 1998/2850
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.1994 - Aktenzeichen 2 UF 195/93
DRsp Nr. 1998/2850
»Mit dem Verlust der Studienberechtigung an einer Universität wegen zweimaligen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung büßt der Student (hier: Medizin) den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gemäß § 1610 Abs. 2BGB ein. Zur Finanzierung eines später aufgenommenen Weiterstudiums sind die Eltern nicht verpflichtet.«