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1984
Sonstige
OLG
OLG Koblenz
OLG Koblenz vom 03.10.1984
13 WF 596/84
Normen:
BGB
§
1379
;
Fundstellen:
FamRZ 1985, 286
LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 46
OLG Koblenz - 03.10.1984 (13 WF 596/84) - DRsp Nr. 1994/11820
OLG Koblenz,
vom 03.10.1984
- Aktenzeichen 13 WF 596/84
DRsp Nr. 1994/11820
Wenn für den Ehegatten klar ersichtlich ist, daß der andere Ehegatte keinen Zugewinn erzielt hat, dann kann er von ihm keine Auskunft über sein Endvermögen verlangen.
Normenkette:
BGB
§
1379
;
Fundstellen
FamRZ 1985, 286
LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 46
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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