Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 03.05.2023 zum Aktenzeichen
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für seine beabsichtigte sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 03.05.2023 zum Aktenzeichen
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