OLG Köln - Beschluß vom 27.12.1994 (16 WX 197/94) - DRsp Nr. 1995/6623
OLG Köln, Beschluß vom 27.12.1994 - Aktenzeichen 16 WX 197/94
DRsp Nr. 1995/6623
Die Ablehnung eines Sachverständigen muß unverzüglich erklärt werden. Ein Ablehnungsgesuch ist jedenfalls dann verspätet, wenn von der förmlichen Ablehnung des Sachverständigen zunächst abgesehen wurde und das mehrere Monate später eingereichte Ablehnungsgesuch sich nur auf die schon ursprünglich bekannten Bedenken stützt.