Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 4 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. April 2012 in Ziffer II dahingehend abgeändert, dass das Erfordernis der Bestellung eines Ergänzungspflegers entfällt.
II.Die Beschwerde im Übrigen wird zurückgewiesen.
III.Der Geschäftswert der Beschwerde wird, soweit diese zurückgewiesen wird, auf 3.000 EUR festgesetzt.
I.
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